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BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 25.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Anwaltspflicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 20.12.1995 - 2 S 554/95
- BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 25.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 639.90
Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Bewilligungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 5 B 25.96
Der weiter gestellte Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Prozeßkostenhilfeverfahren ist abzulehnen, weil gemäß § 114 ZPO Prozeßkostenhilfe nur für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung, nicht aber schon für das Bewilligungsverfahren selbst gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. August 1990 - BVerwG 5 ER 639.90 - ).